Rahmenbedingungen

Rahmenbedingungen
Ich arbeite als Kindetagespflege Person mit der Pflegeerlaubnis nach § 44 SGB VIII
Ich betreue bis zu fünf Kinder von 7 Monaten bis drei Jahren.
Gesetzliche Grundlage
Unsere Arbeit richtet sich nach dem Achten Sozialbuch (SGB VIII) dem Nordrhein-westfälischem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz)
(Kinderbildungsgesetz), sowie der Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege der Stadt Bochum
Bildungsauftrag
Die Zehn Bildungsbereiche der Bildungsgrundsätze NRW stellen die Richtlinien meiner Konzeption dar, hier steht jedes Kind im Mittelpunkt.
